Artillerie

[827] Artillerie (franz., seit Anfang des 17. Jahrh. Artolorey, Arckalei, Archallei, abgeleitet von ars und tirare, von arcus und tollere, ars tollendi, ars und telum etc.), Hauptwaffengattung des Heeres neben Infanterie und Kavallerie, dann das gesamte Material an Geschützen, Wagen, Munition etc., endlich die Wissenschaft (s. Artilleriewissenschaft). Die A. als Waffe zerfällt in mehrere Zweige: die Feldartillerie kämpft in Verbindung mit den beiden andern Hauptwaffen im offenen Felde. Sie bedarf dazu großer Beweglichkeit in jedem Gelände bei größtmöglicher Wirkung gegen alle vorkommenden Ziele. Beide Anforderungen stehen in Widerspruch, denn große Wirkung erfordert schweres Geschütz, und dies vermag nicht stets zur rechten Zeit vom richtigen Ort aus zu wirken. Die Steigerung der Feuerwirkung zwingt ferner die Truppen sich der Deckungen zu bedienen, und gegen gut gedeckte Ziele liefern nur Steilbahngeschütze Erfolg. Man hält deshalb allgemein die Bewaffnung mit einer rasant schießenden Schnellfeuerkanone, deren Wirkung durch leichte Feldhaubitzen ergänzt wird, für die geeignetste. Die Manövrierfähigkeit ist dadurch, daß alle Bedienungsmannschaften mit den Geschützen der fahrenden oder reitenden Batterien befördert werden, möglichst gesteigert. Batterien letzterer Art sind nur in solcher Zahl vorhanden, wie es die Zuteilung zu den Kavalleriedivisionen erfordert. Ebenso richtet sich die Zahl der Gebirgsbatterien nach dem Bedarf des Heeres. Die Zahl der Feldbatterien betrug vor Beginn der Neubewaffnung 1896 in den Großstaaten:

Tabelle

Inzwischen fand schon durch Bildung neuer Armeekorps und Einstellung der neuen Geschütze eine Vermehrung der A. statt. In Deutschland soll die Zahl der Batterien auf 574 gebracht werden. Am 1. Okt. 1901 waren 94 Feldartillerieregimenter vorhanden (mit den reitenden Batterien und den leichten Feldhaubitzbatterien). In Rußland wurde 1898 die Zahl der Batterien auf 492 Feld-, reitende, Mörser- u. Gebirgsbatterien angegeben mit einer Geschützzahl von 2888 im Frieden, 3774 im Kriege; spätere Angabe: 537 Batterien mit 4138 Geschützen. Frankreich hatte 1898: 496 Batterien (430 fahrende, 52 reitende, 14 Gebirgsbatterien), außerhalb des Mutterlandes noch 12 Batterien. In Österreich-Ungarn, Italien etc. ist über eine Vermehrung der A. noch nicht[827] entschieden. In England hat man eine Vermehrung von 12 Batterien = 72 Geschützen mit verbesserten Rohrkonstruktionen eintreten lassen, demnächst aber wurde die Einführung von Schnellfeuergeschützen betrieben. Zunächst wurden 15 Batterien aufgestellt und 1899: 3 neue errichtet, dann auch Bestellungen im Auslande gemacht. Auch hier wurden außerdem für Feldgebrauch bestimmte 13 cm- (127 mm) Haubitzen bereitgestellt. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind ebenfalls mit Herstellung von 200 modernen Feldgeschützen beschäftigt. Die Gebirgsartillerie befindet sich hinsichtlich ihrer Bewaffnung noch im Übergange zu Schnellfeuerkanonen kleinsten Kalibers oder leichten Haubitzen, zu deren Bespannung Maultiere, Ponys etc. geeignet sind. Die Stärke der im Felde gebrauchten A. hat im Laufe der Zeit vielfach geschwankt. Eine größere Geschützzahl führte zuerst Gustav Adolf (3–4 auf 1000 Mann); die Zahl stieg im Siebenjährigen Kriege auf 6–71/2, sank unter Napoleon auf 3-d, hob sich aber bald wieder, und die Russen stellten ihm 6 Geschütze für 1000 Mann gegenüber. Im Kriege 1870/71 führten die Franzosen 3,5, die Deutschen 2,7 Geschütze, und in Zukunft werden sich dieselben voraussichtlich wieder auf 6 für 1000 Mann erhöhen. Die Organisation der Feldartillerie und ihre Zuteilung zu den Truppen wird durch Umbewaffnung und Vermehrung beeinflußt. In Deutschland soll jede der beiden Divisionen eines Armeekorps eine Artilleriebrigade zu 2 Regimentern erhalten, jedes Regiment ist aus 2 Abteilungen mit je 3 Batterien gebildet, einigen Regimentern ist eine Abteilung zu 2 reitenden Batterien zugeteilt. Hiermit ist die frühere Einteilung in Divisions- und Korpsartillerie, wie sie andre Heere noch beibehalten, beseitigt. Jede Division führt 72, das Armeekorps also 144 Geschütze. In Frankreich sollen nach dem Reglement von 1902 auf jedes der 20 Armeekorps 2 Regimenter kommen, von denen das eine 12, das andre 6 fahrende Batterien hat. Ersteres wird mit je 6 Batterien an die Divisionen verteilt, während letzteres, dem noch 2 reitende Batterien hinzutreten, das Korpsartillerieregiment bildet. Letzterem werden auch zwei 12 cm-Haubitzbatterien angeschlossen (einschließlich 2 reitenden und 2 Feldhaubitzbatterien). Dem deutschen ostasiatischen Expeditionskorps waren 2 Batterien schwerer A. des Feldheeres zugeteilt, deren Bedienungsmannschaft eine Fußartilleriebatterie stellte. Diese zum erstenmal auftretende A. ist aus der Notwendigkeit, in Zukunft häufig den Kampf um befestigte Stellungen aufzunehmen, hervorgegangen. Zur Durchführung eines solchen hält man die Wirkung der leichten Feldhaubitzen nicht immer für genügend und teilt deshalb der Feldarmee unter Umständen Steilbahngeschütze größern Kalibers, schwere Feld- (15 cm) Haubitzen und 21 cm-Mörser zu. Schon früher hatte man, namentlich in Ländern, deren besondere Verhältnisse die Verteidigung von Positionen zur Hauptaufgabe macht (Schweiz), eine Positionsartillerie. Da es sich bei dieser um Flachbahnkanonen von größerm Kaliber als bei der Feldartillerie üblich, hauptsächlich aber um Steilbahngeschütze (Haubitzen und Mörser) handelte, so erhielt man auf diesem Weg eine leichte Belagerungsartillerie. An solchen Flachbahnkanonen besaß Frankreich bereits die aus der Feldartillerie ausgeschiedenen 9,5 cm-Kanonen, sonst bediente man sich der Kaliber von 10 cm (englisch), 10,5 cm (österreichisch-ungarisch) bis zu den Batteriegeschützen von 10,7 cm (russisch). Auch die deutsche A. hat jetzt eine 10 cm-Kanone erhalten, die für die Einstellung in schwere Batterien des Feldheeres geeignet ist. Für Haubitzen hielt man die Kaliber von 12–13 cm (127 mm französisch und englisch), auch wohl 15 cm in Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, in England 14 cm (137 mm), für Mörser allgemein die von 15 cm (zuerst russisch) entsprechend. Solchen für schwere Feldbatterien gleichfalls geeigneten Geschützen schlossen sich für leichte Belagerungsbatterien noch Kanonen bis zum 12 cm- und Steilbahngeschütz von 15–21 cm-Kaliber (erleichterte Mörser) an, die dem Vormarsch einer Feldarmee zu folgen im stande sind. Für diese A. sind verschiedene Bezeichnungen, wie Fußartillerie mit Bespannung (deutsch), mobile Belagerungsgruppen (österreichisch-ungarisch), üblich. Von Schnellfeuerfeldkanonen und leichten Feldhaubitzen pflegt man jetzt allgemein 6 in einer Batterie zu vereinigen, Frankreich will jedoch die Geschützzahl für alle Batterien auf 4 festsetzen. Der deutschen Kriegsbatterie von 6 Geschützen werden 6 Munitions- und 2 Vorratswagen zugeteilt, die russischen leichten und reitenden führen 12, die schweren Batterien 16 und die Mörserbatterien (außer 6 zweispännigen Munitionskarren) 18 Munitionswagen und je eine Reservelafette mit. Die französische Kriegsbatterie hat 4 Geschütze, 12 Munitionswagen etc.

Die Belagerungsartillerie suchte den Anforderungen zu genügen, die das Entstehen neuer, großer, mit den stärksten Verteidigungsmitteln versehener Waffenplätze stellen. Auch mußte man die Zahl der bereitzustellenden Geschütze erhöhen und außer den leichten Belagerungsgeschützen auch schwere Geschütze in Trains zur Verfügung halten. Ebenso war die Vermehrung an Material und Personal bei der Festungsartillerie notwendig. Auch hier war hauptsächlich Erleichterung des Materials anzustreben, weil man gegenwärtig zwecks einer aktiven Verteidigung genötigt ist, auch Geschütze großen Kalibers im Vor- und Zwischengelände von Befestigungen in Tätigkeit zu bringen. Ferner mußte man die Einrichtungen für schnelles Laden möglichst allen Geschützen geben und bei der gesteigerten Bedeutung des Steilfeuers die Zahl entsprechender Geschütze möglichst vermehren. Die Festungsartillerie, und besonders die Küstenartillerie, werden aber unter Umständen noch von größern Kalibern (28 cm, 30,5 cm etc.), als die Belagerungsartillerie mitführen kann, vorteilhaft Gebrauch machen.

Belagerungs- und Festungsartillerie, die jetzt als Fußartillerie zusammengefaßt werden, erhielten auch wesentliche Verbesserungen der Organisation, die leichtern Geschütze sollen der Feldarmee unmittelbar folgen, und erforderlichen Falles soll man auch die schweren schnell zur Belagerung heranziehen können. Das Personal wurde in größere Verbände (ähnlich wie bei Feldartillerie) zusammengefaßt, um in diesen verwendet zu werden. Die Batterien besitzen in der Regel 6 Geschütze (Normalbatterie), bei größern Kalibern gewöhnlich 4. Panzergeschütze werden in kleiner Zahl, meist zu zweien oder einzeln, aufgestellt. Durch den Sieg des Hinterladesystems auch bei den großen Kalibern und durch Ausbildung des Steilfeuers gewann die Leistungsfähigkeit der Fußartillerie so an Bedeutung, daß sich Vermehrung, bez. Neuorganisation, Änderungen in der Einteilung und Verwendung auf dem Kampffelde daraus ergaben. Deutschland besitzt jetzt 38 Fußartilleriebataillone zu 4 Kompagnien (in 18 Regimentern, eine Vermehrung um 6–10 Kompagnien steht bevor), Frankreich 18 Bataillone mit[828] 112 Batterien (davon 8 in Algerien und Tunis), 2 Bataillone haben 9, die Mehrzahl 6, einige nur 3 und 4 Geschütze. Auch in England ist man der Trennung der Fuß-von der Feldartillerie gefolgt. Man hat das bisherige Regiment (Royal Regiment of Artillery) in berittene und unberittene A. geteilt. Zu ersterer gehören die reitende und Feldartillerie, zu letzterer die Gebirgs-, Festungs- und Belagerungsartillerie, innerhalb der Gruppen werden Regimenter gebildet. Über Rußland sind die Nachrichten unsicher, doch wurden 1898: 57 Festungsartillerieregimenter, außerdem Belagerungsartilleriebataillone angeführt. In Österreich-Ungarn wurden bei der Reorganisation von 1890: 6 Festungsartillerieregimenter zu 2, bez. 3 Bataillonen und 3 selbständige Bataillone gebildet, so daß daraus 72 Feldkompagnien und 18 Kadrekompagnien gebildet werden können.

Die Artilleristen, Mannschaften der A., zerfallen beim Landheer nach dem Zweig der Waffe, in dem sie dienen, in fahrende, reitende und Fuß- (Festungs-) Artillerie. Schiffs- und meist auch die Küstengeschütze werden von der Matrosenartillerie bedient (s. Marineartillerie). Bei der fahrenden und reitenden A. unterscheidet man Fahrer und Bedienungsmannschaft (letztere bei der reitenden A. beritten). Die Bewaffnung besteht für die berittenen Feldartilleristen in dem Artilleriesäbel, für die unberittenen in dem Infanterieseitengewehr u/M, außerdem in dem Revolver 83. Die unberittenen Bedienungsmannschaften der Feldartillerie erhielten früher nur ausnahmsweise Feuergewehre, jetzt hält man für sie einen Revolver erforderlich. Die Fuß- (früher Festungs-) Artillerie führt dagegen neuerdings stets Stutzen, Karabiner oder Gewehre, die deutsche den Karabiner 98 und das Seitengewehr 98/02.

[Geschichtliches.] Erst seit 1300 hat man unsichere Nachrichten über das erste Auftreten unbeholfener Geschütze (die faule Grete in der Mark). Die A. war zunftmäßig (Meister, Gesellen, Lehrlinge) eingerichtet. Das Geschütz, Stück, wurde von Stückknechten bedient und stand unter einem Büchsen- (Pichsen-) Meister. Als zu den Kanonen andre (Wurf-) Geschütze traten, deren Munition komplizierter war, übertrug man die Bedienung Feuerwerkern und nannte diese wie auch die Büchsenmeister seit dem Dreißigjährigen Kriege Konstabler. Über ihre Pflichten wurden sie durch die von Kaiser und Reich genehmigten Artikulsbriefe belehrt, und die Leitung für das Zusammenwirken von Geschützen Offizieren übertragen. Auf einem größern Kriegszuge zeigte sich die A. zum erstenmal von Bedeutung, als sie, beweglicher geworden, von Karl VIII. von Frankreich 1499 nach Italien mitgeführt wurde, dann wieder, als die kaiserliche A. bei Pavia 1525 die Geschwader Franz' I. von Frankreich vernichtete. Für die Herstellung einer dem Feldgebrauch entsprechenden leichten A. wirkten dann bahnbrechend Gustav Adolf (lederne Kanonen), von dem auch die Einteilung in Batterien herstammt, und um mehr als ein Jahrhundert später Friedrich d. Gr. durch Errichtung der reitenden A. Letzterer war aber auch genötigt, den Angriff seiner Infanterie durch Batterien schwerer Geschütze (Brummer von Leuthen) vorzubereiten. Inzwischen entwickelte sich die A. von Zunft zur Waffe, man stellte 10–12 Geschütze (Batterie) zusammen, teilte aber auch der Infanterie zur Erhöhung ihrer Feuerkraft solche kleinen Kalibers (Regimentsgeschütze) zu. Eine neue Periode bahnte Napoleon I. an, indem er die A. in feste Batterien, Divisions- und Reserveartillerie gliederte. Er lehrte zuerst ihre taktische Verwendung, besonders aber, daß die Massenwirkung der A. (bis 100 Geschütze) und deren Einsetzen zur rechten Zeit am richtigen Orte die Schlachtentscheidung herbeiführen könne. Abgesehen von der neuen Waffe, der reitenden A., die mit Kühnheit und Erfolg besonders von Preußen und Russen 1813–15 gebraucht wurde, war die A. aber für taktische Verwendung zu schwerfällig. Es begannen deshalb die Bestrebungen zur Erleichterung des Feldartilleriematerials (1842), die bis heute fortgesetzt wurden, denen aber zunächst der Umstand hinderlich war, daß man wegen der Wirkung neben der sechspfündigen die zwölfpfündige Kanone und neben deren Volldie Hohlkugeln der Haubitzen (zehn- und siebenpfündige Granaten) nicht entbehren konnte. Um nun Beweglichkeit und Wirkung in Einklang zu bringen, bestrebte man sich, ein Einheitsgeschütz in der zwölfpfündigen Granatkanone zu schaffen. Als man jedoch mit der Einführung begann, war dies Geschütz schon durch den preußischen Hinterlader (C/59.61) überholt. Dieser zeigte sich auch den gezogenen Vorderladern (österreichisches System Lenk), die den im italienischen Kriege 1859 bewährten französischen (System Lahitte) nachgebildet waren, überlegen.

Obwohl dann nach dem deutsch-französischen Krieg alle Heere sich dem Hinterladesystem zuwendeten und man nach fortgesetzten Verbesserungen schließlich zur Schnellfeuerfeldkanone gelangt war, so machte sich auch für die Feldartillerie das Bedürfnis geltend, neben dem wirkungsvollsten Flachfeuer eine Ergänzung durch Steilfeuer leichter Haubitzen zu schaffen. Durch die Steigerung der Feuerwirkung wurde aber auch eine vermehrte Anwendung der Feldbefestigung bedingt, und man stellte der Feldartillerie nicht nur die Aufgabe, den Feind aus den Deckungsmitteln zu vertreiben, bez. diese zu zerstören, sondern sie soll auch befähigt sein, beim Erscheinen vor permanenten Befestigungen mit diesen den ersten Kampf aufzunehmen. Dies führte nun zuletzt in allen Armeen zur Ausstellung einer schweren A. des Feldheeres. Diese Veränderungen im Material, die von der Feld-auch auf die Fußartillerie übertragen wurden, mußten auch Einfluß auf Organisation, Fechtart der A., ihre Stellung in der Armeeeinteilung, in Friedens- und Kriegsgliederung haben.

[Literatur.] Fronsperger, Vom Geschütz, Feuerwerk und Festungen (1557); v. Decker, Versuch einer Geschichte des Geschützwesens (Berl. 1812); Scharnhorst, Handbuch der A. (Hannov. 1804–14, 3 Bde.); Timmerhans, Essai d'un traité d'artillerie (Brüssel 1839–46, 3 Bde.); Scheuerlein, Grundzüge der allgemeinen Artilleriewissenschaft (Berl. 1846); v. Schirrmann, Versuch zu einem System der Artilleriewissenschaft (das. 1860); Witte, Artillerielehre (das. 1873, 3 Bde.); Wiebe, Die Artillerietruppe des Festungskrieges (das. 1888); Prinz Kraft zu Hohenlohe-Ingelfingen, Über Feldartillerie (2. Aufl., das. 1887); H. v. Müller: Die Entwickelung der Feldartillerie von 1855–1892 (das. 1893–94, 3 Bde.), Die Entwickelung der deutschen Festungs- und Belagerungsartillerie von 1875–1895 (das. 1896) und Die Tätigkeit der deutschen Festungsartillerie im deutsch-französischen Kriege (das. 1898–1901, 4 Bde.); Witte, Fortschritte und Veränderungen im Waffenwesen (2. Aufl., das. 1900, mit drei Nachträgen), Dolleczek, Geschichte der österreichischen A. (Wien 1887, 2 Bde.). Zeitschriften: »Archiv für die Offiziere der königlich preußischen Artillerie- und Ingenieurkorps« (Berl.), »Mitteilungen über Gegenstände[829] des Artillerie- und Geniewesens« (Wien), »Revue d'Artillerie« (Par.), »Zeitschrift für die schweizerische A.« (Frauenfeld).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 827-830.
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