Kavalleriedivisionen

[793] Kavalleriedivisionen, Heereskörper von mindestens zwei Reiterbrigaden. Sie bestehen entweder schon im Frieden, z. B. in Frankreich und Rußland, in Deutschland nur beim Gardekorps, oder sie werden erst bei Ausbruch des Krieges aufgestellt. Im Felde stehen sie meist unmittelbar unter einem Armeeoberkommando, haben die Aufklärung im großen zu besorgen und die Bewegungen der eignen Truppen zu verschleiern. Ihnen werden reitende Artillerie und Pioniere beigegeben, auch Radfahrer, Maschinengewehr-, selten Infanterieabteilungen (s. Division, S. 65).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 793.
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