Gewehr [1]

[779] Gewehr, allgemein jede Trutzwaffe (daher »Wehr und Waffen«), im engern und gebräuchlichern Sinne die Handfeuerwaffen mit langem Lauf. Das G. ist die Waffe der Infanterie, der Karabiner die der Kavallerie. Letztern führen auch Fußartillerie, Verkehrstruppen etc. In Österreich, Italien. etc. heißen diese Gewehre für Spezialtruppen Stutzen. Die von den Fußtruppen getragenen blanken Waffen heißen Seitengewehr. An ihre Stelle treten auch Faschinenmesser, Bajonette etc. Näheres s. Handfeuerwaffen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 779.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: