Meister

[561] Meister, früher jemand, der ein Handwerk zunftmäßig betrieb (Handwerksmeister); um M. zu werden, mußte der Nachweis der Befähigung durch Anfertigung einer Probearbeit (Meisterstück) geliefert werden. Die deutsche Gewerbeordnung hat den von der ehemaligen Zunft ausgeübten Prüfungszwang beseitigt. Eine solche Prüfung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen (vgl. Gewerbegesetzgebung, S. 788) im öffentlichen Interesse vorgeschrieben. Zwar können die Innungen (s. d.) durch Statut die Meisterprüfung unter ihre Aufnahmebedingungen stellen. Doch ist diese Prüfung keine allgemein obligatorische, da der Eintritt in eine Innung nicht Bedingung für die Befugnis zum Gewerbebetrieb ist. Bestrebungen zur Einführung solcher Prüfungen s. Befähigungsnachweis. Den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerkes dürfen nur Handwerker führen, wenn sie in ihrem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben (vgl. § 129 der Gewerbeordnung) und die Meisterprüfung bestanden haben. Zu letzterer sind sie in der Regel nur zugelassen, wenn sie mindestens drei Jahre als Geselle (Gehilfe) in ihrem Gewerbe tätig gewesen sind. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch Prüfungskommissionen, die aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern bestehen. Die Prüfung hat den Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung und Kostenberechnung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes sowie der zu dem selbständigen Betriebe desselben sonst notwendigen Kenntnisse, insbes. auch der Buch- und Rechnungsführung zu erbringen. Vgl. auch die Artikel »Gewerbe, Handwerk, Innungen, Lehrlingswesen, Lehrlingsprüfung, Zunft«. – In der Marine heißt M. der Deckoffizier des Zimmermannspersonals; Obermeister, der höhere Rang. – In der Kunstgeschichte gebraucht man das Wort M. in verschiedenem Sinn. Einmal bezeichnet man damit Künstler der ältesten Zeit, von denen man nur den Vornamen weiß (M. Wilhelm). Dann braucht man es von Künstlern, deren Namen entweder unbekannt oder nur in einem Monogramm erhalten sind (Monogrammisten), und die man nach ihren Hauptwerken bezeichnet, so: der M. der Lyversbergschen Passion, kölnischer Maler um 1463–80, der M. vom Tode Mariä (angeblich Joos van Cleve), der M. der heiligen Sippe, der M. der Hirscherschen Sammlung (jetzt als Bernhard Strigel [s. d.] ermittelt), der M. der weiblichen Halbfiguren, der M. von Flémalle (s. d.), der M. von Meßkirch; von den Kupferstechern: der M. »E. S.« von 1466, der M. mit den Bandrollen, der M. mit dem Würfel (jetzt als Benedetto Verini ermittelt), der M. des Amsterdamer Kabinetts, der M. der Spielkarten, der M. der Liebesgärten, der M. des Hausbuches etc. Vgl. Nagler u. Andresen, Die Monogrammisten (Münch. 1857–79, 5 Bde.). Im weitern Sinne nennt man M. jeden Künstler, der es zu hervorragender Bedeutung gebracht hat. S. auch Kleinmeister. – Aus dem lat. magister entstanden, bezeichnet das Wort ursprünglich ein Schulhaupt (z. B. Meister Eckart) oder überhaupt den Lehrer; so ist im biblischen Sprachgebrauch Jesus M. im Gegensatz zu seinen Jüngern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 561.
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