[919]Ziel, soviel wie Termin, insbes. Kündigungstermin (für Gesinde) oder Zahlungstermin, in übertragenem Sinne auch die am Ziel zu zahlende Summe, besonders bei Wechseln üblicher Ausdruck; Zielplatz, der Zahlungsort eines Handelsplatzes.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 919.
Bauer, Thalhofen, 120 S. m. Zeichn., Beil.: 65 S. Elternheft., 3930888890, 14,00 €.
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