Kommerzieller Dienst

[387] Kommerzieller Dienst (service commercial; servizio commerciale), der Zweig der Eisenbahnverwaltung, der die kaufmännische Leitung des Personen- und Sachentransportes zum Gegenstand hat (Transportverwaltung im Gegensatz zum technischen Betrieb).

Zum K. gehört die Feststellung der Transportpreise (Tarifwesen), die Abwicklung des Personen- und Sachentransportes (Personen-, Gepäck- und Güterabfertigung) einschließlich der Verrechnung der Transporteinnahmen und der Einnahmenkontrolle (Statistik), sowie der Austragung der aus dem Transportdienst sich ergebenden Anstände gegenüber den Transportinteressenten. Bei den Zentralstellen und Mittelstellen ist der K. vielfach einer besonderen Abteilung (kommerzielle Abteilung, Direktion) zugewiesen. So besteht im österreichischen Eisenbahnministerium eine besondere kommerzielle Sektion und bei jeder Staatsbahndirektion eine kommerzielle Abteilung. Ebenso besteht bei der österreichischen Südbahn eine kommerzielle Direktion und bei den ungarischen Staatsbahnen eine kommerzielle Hauptsektion. Ähnlich ist die Organisation bei den französischen und [387] italienischen Eisenbahnen. Die Generaldirektion der letzteren besitzt eine Handelsabteilung.

Bei den belgischen Staatsbahnen wurde vor einiger Zeit die Direktion des K. mit jener des Betriebsdienstes vereinigt. Anderwärts untersteht der K. und der eigentliche Betriebsdienst vielfach derselben Abteilung (Betriebsabteilung). Es kommt auch vor, daß der K. nicht zur Gänze einer Abteilung zugewiesen ist, sondern die einzelnen Zweige des K. von verschiedenen Abteilungen verwaltet werden. So gehört bei den bayerischen Staatsbahnen der K. zum Wirkungskreise des Tarif-, Reklamations- und Verkehrsamts.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 387-388.
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