Betriebsabteilung

[281] Betriebsabteilung, Bezeichnung für die Geschäftsabteilung der obersten Verwaltungsstelle, der die Überwachung des Betriebsdienstes sowie die Erledigung der dieser Stelle vorbehaltenen Angelegenheiten der Betriebsverwaltung zukommt. Der Wirkungskreis der B. ist bei den einzelnen Verwaltungen ebenso verschieden wie der Begriff, den man mit dem Ausdruck »Betrieb« verbindet. Bald ist der B. nur der Fahrdienst mit dem technischen Stations- und Telegraphendienst unterstellt, bald sind ihr auch die Geschäfte des Zugförderungsdienstes sowie jene der übrigen Zweige des Betriebsdienstes (Bahnunterhaltung, Werkstättenwesen und des Abfertigungsdienstes) zugewiesen (s. Betriebsdienst).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 281.
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