Ausfuhr

[126] Ausfuhr oder Export, der Absatz von Waren aus einem Zollgebiet ins Ausland. Der Gesamtbetrag der A. eines Staates bildet mit der Einfuhr (s.d.) zusammen dessen Außenhandel. Die Differenz zwischen dem Gesamtwert der Waren-A. und dem der Wareneinfuhr nennt man Handelsbilanz.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 126.
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