Automobilkorps

[130] Automobilkorps, Deutsches Freiwilligen-, Vereinigung von Automobilbesitzern, die, vom Präsidium des Deutschen Automobilklubs aufgefordert, sich verpflichten, mit ihren Kraftwagen im Krieg unbedingt und im Frieden in vier aufeinander folgenden Jahren dreimal höchstens je 10 Tage Dienst bei dem Heere zu tun. Die Mitglieder des A. müssen deutsche Reichsangehörige sein, ein Automobil bewährter Konstruktion von mindestens 12 Pferdestärken sowie einen von der zuständigen Aufsichtsbehörde ausgestellten Fahrerlaubnisschein besitzen und diensttauglich sein. Sie tragen eine besondere Uniform.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 130.
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