Bäcker

[136] Bäcker, Gewerbtreibender, der vorwiegend Brot bäckt. Häufig war früher der Betrieb an den Besitz eines mit Backgerechtigkeit versehenen Hauses gebunden und durch obrigkeitliche Brottaxen geregelt. – Vgl. Güttinger, »Der praktische B.« (1896).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 136.
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