Bailiff

[141] Bailiff (engl., spr. behliff), eigentlich Geschäftsträger; am gebräuchlichsten für den mit der Zwangsvollstreckung gerichtlicher Urteile betrauten Beamten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 141.
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