Betriebssteuer

[196] Betriebssteuer, eine Art Gewerbesteuer, in manchen Staaten, z.B. in Preußen, speziell für den Betrieb von Gast- und Schankwirtschaften und den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus zu zahlende Steuer. Außerdem in Deutschland Zuschlag zur Zuckersteuer.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 196.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika