Beweiseinreden

[199] Beweiseinreden, im Zivilprozeß Angaben von Tatsachen, welche der Zulässigkeit oder Glaubwürdigkeit gegnerischer Beweismittel entgegenstehen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 199.
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