Brückenwage

282. Brückenwage.
282. Brückenwage.

[275] Brückenwage, eine Wage [Abb. 282] mit einer Plattform (Brücke) für die Last Q und einem Hebelsystem darunter, das die Kraft der auf der entgegengesetzten kleinern Wagschale befindlichen Gewichte G verzehnfacht (Dezimalwage) oder verhundertfacht (Zentesimalwage); 1 kg Gewicht also = 10 bez. 100 kg Last. Das Hebelsystem ist so bemessen, daß die Last auf jede beliebige Stelle der Brücke gelegt werden kann, ohne daß sich das Verhältnis 1:10 oder 1:100 ändert.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 275.
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