Brückenwage

[685] Brückenwage, eine eigens construirte Wage, mittelst deren man größere Lasten, selbst geladene Wagen, abzuwägen vermag. Die eine Wagschale, die der Last, wird durch eine große brückenähnliche Tafel gebildet, die durch ihre tiefe Stellung ein leichtes Zu- und Abführen der Last gestattet. Die Brücke liegt auf einem System von in einander greifenden Hebelarmen, wodurch erreicht wird, daß kleine Gewichte großen Lasten das Gleichgewicht halten, gewöhnlich 1 Pfd. 100 Pfdn. (Centesimalwagen).

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 685.
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