Brandwunden

[257] Brandwunden sind, wenn die Oberhaut erhalten, mit Mehl, Stärke, doppeltkohlensaurem Natrium zu bestreuen, dann Watte darauf zu legen; bei abgestoßener Oberhaut mit Mandelöl, Leinöl, ungesalzener Butter u.a. zu bestreichen. Die Brandblasen dürfen nicht geöffnet werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 257.
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