Branntweinmonopol

[257] Branntweinmonopol, ausschließliches Vorrecht des Staates auf die Fabrikation oder den Verkauf des Branntweins (Raffinations-, Fabrikations-, Zwischenhandels-, Schankmonopol), besteht in Rußland, der Schweiz, Serbien.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 257.
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