Branntweinsteuer

[257] Branntweinsteuer, indirekte Steuer auf Erzeugung und Verbrauch von Branntwein (Spiritus), ist in Deutschland in der Hauptsache eine Verbrauchssteuer vom fertigen Fabrikat; für landw. Brennereien tritt zu dieser eine Maischbottich- oder Maischraumsteuer (nach der Größe des Bottich- oder Maischraums) oder Materialsteuer (nach der Menge des verwendeten Rohmaterials). Die gewerblichen und Melassebrennereien zahlen statt dessen einen Zuschlag von 20 M für 1 hl absoluten Alkohols zur Verbrauchssteuer.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 257.
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