Dotation

[453] Dotation (lat.), Gewährung einer Aussteuer; Entschädigung für den Verlust der Geschlechtsehre, welche die außerehelich Geschwängerte vom Schwängerer zu fordern hat; Ausstattung von Stiftungen und Anstalten; auch Güterverleihungen, die einer Würde, höhern Stellung zur materiellen Unterlage dienen sollen, oder als Belohnungen für Verdienste um den Staat; dotieren, ausstatten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 453.
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