Dotation

[586] Dotation heißt nach dem Lateinischen die Ausstattung, Begabung, Schenkung, und dotiren daher durch Geschenke [586] ausstatten, z.B. eine Kirche, indem ihr ein Vermögen gegeben wird, von dessen Einkünften sie sich in baulichem Stande erhalten und ihre Diener besolden kann, oder eine milde Stiftung, deren Erhaltung und zweckdienliche Wirksamkeit von den Einkünften des dazu geschenkten Vermögens gesichert werden soll. Unter Dotationen werden ferner Schenkungen an Staatsgütern verstanden, welche gewöhnlich mit einem adeligen Titel Personen verliehen werden, die sich entweder ausgezeichnete Verdienste erworben haben, wie dies z.B. bei der Erhebung des Feldmarschall Blücher zum Fürsten von Wahlstatt der Fall war, oder nur die Gunst eines Regenten in hohem Grade besitzen. Auch Napoleon nannte Dotationen die Schenkungen an Staatsgütern, welche er zum Theil in den von ihm eroberten Ländern seinen ausgezeichnetsten und begünstigtsten Generalen gleichsam als Antheil an der Beute überließ. Sie sollten eine Art Lehngüter bilden, in Hinsicht des Besitzes und der Vererbung die Natur der Majorate haben, die nicht in Frankreich gelegenen aber sollten binnen 40 Jahren verkauft und der Ertrag in franz. Renten (s.d.) oder in Grundeigenthum angelegt werden. Nach Napoleon's Vertreibung wurden jedoch alle solche Schenkungen in Deutschland, soweit sie noch nicht veräußert waren, für ungültig und die Inhaber derselben verlustig erklärt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 586-587.
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