Ertrag

[690] Ertrag wird im Allgemeinen der Nutzen genannt, welchen landwirthschaftliche, kaufmännische, industrielle und gewerbliche Unternehmungen überhaupt oder in gewissen Zeitabschnitten, z.B. jährlich, abwerfen. So versteht man unter dem gewöhnlichen Ertrage eines Landguts, eines Bergwerks, einer Fabrik oder auch nur eines Gartens, einer Wiese, die jährlich im Durchschnitt davon zu genießende Nutzung. Diese heißt roher Ertrag, so lange die gehabten Unkosten nicht davon abgezogen worden sind; nachdem aber der Aufwand für Arbeit und andere Gegenstände, die den Ertrag vermitteln halfen, z.B. für Abnutzung von Gebäuden und Geräthschaften, etwaige Verluste, sowie landesübliche Zinsen des bei dem Unternehmen angelegten Capitals (s.d.) davon geschieden wurden, erhält man den reinen Ertrag. Nachhaltig und regelmäßig heißt der Ertrag, wenn nach Ablauf jedes Zeitraums auch die Mittel zur wiederholten Erzielung desselben oder die productiven Kräfte mitersetzt [690] wurden. Das Verhältniß, in welchem die Summe des Aufwandes zu der Summe des Ertrags steht, bestimmt die Ertragsfähigkeit eines Gegenstandes.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 690-691.
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