Ertrag

[870] Ertrag, die Summe der Güter, welche in einer Wirthschaft während einer bestimmten Periode neu-erworben werden. Soweit sie auch diejenigen Güter einschließt, welche als Ersatz consumirten Capitels betrachtet werden müssen, ist der E. ein Bruttoertrag; nach Abzug dieser ein Nettoertrag, d.h. das Einkommen (s.d.) des wirthschaftenden Subjects.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 870.
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