Güter

[795] Güter, 1) Alles, was als Mittel zum allgemeinen u. individuellen Wohle angesehen werden kann, daher: Gesundheit u. Leben, Ehre u. Freiheit, Recht u. Eigenthum etc.; 2) im ethischen Sinne Alles, was die Wohlfahrt der Menschen befördert; das Christenthum unterscheidet leibliche (irdische, zeitliche) u. geistige (himmlische, ewige) G. u. bestimmt das Verhältniß derselben zu einander dahin, daß man vor Allem nach den höchsten G-n trachten u. dann die zeitlichen von Gott erwarten u. für die ewigen hingeben solle; 3) der Inbegriff dessen, was Jemand in seinem Eigenthume hat; 4) so v.w. Immobilien u. bes. solche, die zur landwirthschaftlichen Cultur gehören; daher auch der Besitzer solcher Grundstücke (Praedia rustica) Gutsbesitzer heißt; 5) Waaren, s. Gut 3) u. 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 795.
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