Errungene Güter

[74] Errungene Güter (Bona acquisita) nannte man aus eignen Mitteln und Kräften erworbene Güter, im Gegensatz zu ererbten oder auf ähnliche Weise erlangten. Errungenschaft (Erkoberung, Adquest, Acquaestus conjugalis), das während der Dauer der Ehe von den Eheleuten erworbene Vermögen mit Ausnahme der von einem Ehegatten gemachten rein lukrativen Erwerbungen (Erbschaft, Schenkung). Vgl. Ehegüterrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 74.
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