Bewegliche Güter

[796] Bewegliche Güter (Bona mobilia, Mobiliarvermögen, fahrende Habe, Fahrnis), alle Sachen (s. d.), die ohne Änderung ihres Wesens und Wertes ihren natürlichen Standort verändern können, gewöhnlich mit Ausnahme größerer Schiffe, die hinsichtlich der Zwangsvollstreckung nach § 162 ff. des Zwangsversteigerungsgesetzes als unbeweglich gelten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 796.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Buchempfehlung: Alpmann, Josef: Bewegliche Sachen ISBN-13 9783894768485
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Alpmann, Josef

Bewegliche Sachen

Bewegliche Sachen
Alpmann Und Schmidt, XI, 170 S., 3894768487, 14,50 €.
Das Skriptum behandelt:
Struktur des Sachenrechts; Übertragung des Eigentums gemäß Paragraph 929 - 931; Erwerb von Nichtberechtigten sowie ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google