Durchzugsrecht

[471] Durchzugsrecht, das Recht des Durchzugs eines fremden, nicht feindlichen Truppenkorps durch das Gebiet eines Staates; beruht auf besondern Verträgen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 471.
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