Fähre

[553] Fähre, Anlage zur Vermittlung des Verkehrs zwischen zwei Ufern mittels flacher Schiffsfahrzeuge. Freifahrende F. werden durch Stangen, Ruder, Segel oder Dampfmaschinen (Dampf-F.) bewegt. Seil- oder Ketten-F. benutzen von Ufer zu Ufer gespannte Seile oder Ketten, an denen entlang sich das Fahrzeug bewegt. Bei den fliegenden F. ist ein am Fahrzeug befestigtes Seil stromaufwärts verankert, und die Bewegung geschieht durch Schiefstellen des Fahrzeuges gegen die Stromrichtung; besteht das Schiff aus einer auf Booten ruhenden Plattform, so heißt es fliegende Brücke. Unter schwebender F. versteht man eine Plattform, welche mittels Drahtseilen an Rädern hängt, die auf einer Brücke von Ufer zu Ufer rollen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 553.
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