Führungszeugnis

[631] Führungszeugnis, ein Zeugnis, welches über das Verhalten einer in einem Abhängigkeits- oder Dienstverhältnis stehenden Person von deren Vorgesetzten oder Dienstherrn sowie dem Soldaten beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ausgestellt wird. Für die gewerblichen Arbeiter ist ein F. auf deren Verlangen auszustellen; doch ist die Eintragung eines Urteils über die Führung in das Arbeitsbuch eines gewerblichen Arbeiters unzulässig.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 631.
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