Feldzeugmeister

[567] Feldzeugmeister, zur Zeit der Landsknechte der oberste Befehlshaber der Artillerie, seit 1898 in Preußen der an der Spitze der Feldzeugmeisterei stehende General (mit dem Range eines Divisionskommandeurs), einer Behörde, der die Beschaffung, Anfertigung und Verwaltung der Streitmittel und des Feldgeräts obliegt; der Titel General-F. wurde zuweilen an Prinzen verliehen, die aus der Artillerie hervorgegangen waren; in Österreich-Ungarn militär. Rang nach dem Feldmarschalleutnant, dem General der Infanterie oder Kavallerie anderer Staaten entsprechend.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 567.
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