Fernwirkung

[571] Fernwirkung, die Wirkung einer von einem Körper ausgehenden Kraft auf solche Körper, die jenen nicht berühren, z.B. Schwerkraft, elektr. und magnetische Anziehungs- und Abstoßungskräfte. Man stimmt neuerdings darin überein, daß eine F. zwischen zwei Körpern nur durch Vermittlung eines zwischen ihnen befindlichen Stoffes (des Äthers) möglich ist. Als physiol. F. bezeichnet man F., die in einem lebenden Wesen Veränderungen (Reaktionen) hervorrufen: im weitern Sinne die Geruchs-, Gehörs- und Gesichtseindrücke, im engern z.B. Geotropismus, Galvanotropismus bei den Pflanzen, Arsonvalisation beim Menschen und die viel umstrittene psychol.-physiol. F. (Telepathie), die Beeinflussung des Bewußtseins oder körperlichen Lebens ohne Mitwirkung der Sinne (Übertragung von Gedanken, Gefühlen, Willensimpulsen auf »übersinnlichem« Wege), meist mit Zuhilfenahme der Hypnose.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 571.
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