Festungshaft

[573] Festungshaft, Freiheitsstrafe, die in Festungen oder andern dazu bestimmten Räumen zu verbüßen ist, leichter als Gefängnis und Zuchthaus, wird wegen Zweikampfs und gewisser polit. Verbrechen sowohl auf Zivil- wie Militärpersonen angewendet; besteht in einfacher Freiheitsentziehung mit Beaufsichtigung der Gefangenen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 573.
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