Verbrechen

[909] Verbrechen, allgemein jede Übertretung des Strafgesetzes von seiten eines der Selbstbestimmung fähigen Menschen, nach dem Deutschen Strafgesetzbuch, im Gegensatze zu den leichtern Vergehen und Übertretungen, eine mit dem Tode, Zuchthausstrafe oder Festungshaft von mehr als 5 J. bedrohte Handlung, unterschieden in dolose und kulpose (s. Dolus und Culpa), nach dem Tatbestande in einfache und qualifizierte (ausgezeichnete) V. Das qualifizierte V. ist das unter erschwerenden Umständen verübte und mit höherer Strafe bedrohte im Gegensatze zum priviligierten V., welchem eine mildere Beurteilung zu teil wird. Das fortgesetzte V. beruht auf Wiederholung verbrecherischer Handlungen unter gleichen Verhältnissen und mit gleichem Vorsatze. (S. auch Jugendliche Verbrecher, Kriminalanthropologie und Beilage:Kriminalstatistik.)

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Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 909.
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