Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen

[659] Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen, Delikte, bei denen eine von vornherein nicht zu übersehende größere Gefahr wahrscheinlich erscheint oder wirklich eintritt, wie Brandstiftung, Verursachung einer Überschwemmung, Vergehen gegen Telegraphen und Eisenbahnen, in bezug auf Nahrungs- und Genußmittel etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 659.
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