Verbrechen [1]

[36] Verbrechen, im weitern Sinne das strafbare Unrecht (s. Strafrecht 111). Im engern Sinne bezeichnet V. die schwerste Art der strafbaren Handlungen (crimen, crime) im Gegensatze zu Vergehen (delictum. délit) und Übertretung (contravention); s. Dreiteilung der strafbaren Handlungen. Vgl. Kriminalität und Beling, Die Lehre vom V. (Tübing. 1906).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 36.
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