Verbrechen

[597] Verbrechen lat. crimen, delictum, strafwürdiges Unrecht, wobei bald die böse Gesinnung (römisch), bald der angerichtete Schaden (deutsch) stärker betont wird. Dasselbe ist entweder vollendet oder entfernt od. nahe versucht od. nur erst vorbereitet; gerichtet gegen Staat, Kirche, öffentliche Sittlichkeit, öffentlichen Glauben und Treue, gegen Leben, Freiheit, Ehre und Eigenthum der Mitmenschen; verübt vom gemeinen Bürger, oder von Beamten oder von besondern Ständen (Militär, Geistliche); verfolgt u. strafbar absolut auf jedermanns Anzeige, von Staatswegen od. relativ nur auf Klage der hiezu Berechtigten (Betrug, Familiendiebstahl, Ehebruch, Ehrverletzung). Vergehen, geringere strafwürdige Handlungen, Polizei- u. Disciplinarübertretungen. Verbrecher, der Schuldige als Urheber, Gehilfe, Begünstiger, der gefehlt hat aus Absicht (dolus) oder Fahrlässigkeit (culpa), zurechnungsfähig.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 597-598.
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597 | 598
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