Verbrechen

[623] Verbrechen ist die durch eine bewußte Tat erfolgte grobe Verletzung des Rechtsgesetzes, die gewaltsame Auflehnung gegen den Rechtswillen und die dadurch bedingte Störung der socialen Ordnung. Die Criminalpsychologie untersucht die den verbrecherischen Habitus constituierenden psychischen Factoren, die Probleme der Willensfreiheit, Zurechnungsfähigkeit u.s.w. Die Schule LOMBROSOs betont die biologisch-psychologischen Grundlagen des Verbrechens, führt dieses auf »Entartung« (Degeneration), ererbte Mißbildungen des Individuums zurück. Andere hingegen (LISZT, A. BAER u. a.) betonen mehr die socialen Bedingungen des Verbrechens. – Nach IHERING ist das Verbrechen »die von seiten der Gesetzgebung constatierte Gefährdung der Lebensbedingungen der Gesellschaft« (Zweck im Recht I, 481 ff). – Vgl. KRAFT-EBING, Die Grundzüge der Criminalpsychol.2, 1882. LOMBROSO, Der Verbrecher, 1887. L. KIRN, Geistesstörung und Verbrechen, 1892. H. KURELLA, Cesare Lombroso u. d. Naturgesch. d. Verbrechers, 1892. Naturgesch. d. Verbrechers, 1893. W. D. MORRISON, The study of crime, Mind, 1892, p. 489 ff.. A. BAER, Der Verbrecher in anttropol. Bezieh., 1893. E. FERRI, Das Verbrechen als sociale Erscheinung, 1896. H. GROSS, Criminalpsychologie, 1898. O. KOWALEWSKI, La Psychologie criminelle. – Vgl. Rechtsphilosophie.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 623.
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