Fortgesetztes Verbrechen

[793] Fortgesetztes Verbrechen (Delictum continuatum), Bezeichnung für eine Mehrheit verbrecherischer Handlungen, die wegen ihrer äußern Gleichartigkeit und wegen ihres innern, psychischen Zusammenhanges strafrechtlich als ein einziges Verbrechen beurteilt und mit einer einzigen Strafe belegt werden sollen. So wird eine Reihe von ehebrecherischen Akten als Ein Ehebruch, der fortgesetzte Verkauf verdünnter Milch als Eine Warenfälschung, der wiederholte Eingriff in anvertraute Gelder als Eine Unterschlagung betrachtet und bestraft, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Vgl. Wachenfeld, Theorie der Verbrechenskonkurrenz (Berl. 1893); Prager, Zur Lehre vom fortgesetzten Verbrechen (Fürth 1896); Höpfner, Einheit und Mehrheit der Verbrechen (Berl. 1901).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 793.
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