Ehre

[506] Ehre, Anerkennung und Achtung des persönlichen Werthes; unbescholtener Ruf, guter Leumund. Gegensatz davon 1) bei den Römern infamia, turpitudo, levis notae macula; 2) bei den Deutschen im Mittelalter Echt- oder Friedelosigkeit, Rechtlosigkeit, Ehrlosigkeit; 3) jetzt Unehrbarkeit, Anrüchigkeit, theilweise oder gänzliche Ehrlosigkeit (Infamie) als Folge von Verbrechen: jene mindert die Glaubwürdigkeit, schließt aus von der Gemeinschaft ehrbarer Corporationen u. Gesellschaften und vom Betrieb gewisser Berufsarten (z.B. Wirthschaften); diese hebt zudem noch die politischen und gerichtlichen E.nrechte (active und passive Wahlfähigkeit, Zeugen- und Eidesfähigkeit) u. theilweise sogar die privatrechtliche Selbstständigkeit (daher Vormundschaft, Polizeiaufsicht) auf. Außer der menschlichen und bürgerlichen E. kommt noch vor die Standes-E., Adels-E., Soldaten-E., Amts-E. Zum Schutz gegen E.nkränkungen (Injurien, Beschimpfungen, Verläumdungen, Pasquillen) sind die E. verletzungsklagen gegeben, oft vor besonderen E.ngerichten, z.B. beim Adel, Militär u. bei Universitäten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 506.
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