Infamie

[412] Infamie, lat. infamia, Ehrlosigkeit, entweder von Rechtswegen als Folge eines Verbrechens oder erst in Folge eines auf I. ausdrücklich oder mittelbar erkennenden Strafurtheils; s. Ehre; infam, ehrlos. Infamiae abolitio, lat., die Tilgung der I. durch die Gnade des Regenten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 412.
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