Culpa

[377] Culpa (lat.), Schuld, im Gegensatz zum strafbaren Vorsatz oder Dolus (s.d.) Bezeichnung der Fahrlässigkeit, d.h. eines Verhaltens, das durch Unterlassung der nötigen Besonnenheit und Sorgfalt eine Rechtsverletzung zur Folge hat und zum Schadenersatz verpflichtet, gegebenenfalls auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 377.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: