Schuld

[657] Schuld (jurist.), das, was jemand dem andern rechtlich zu leisten verbunden ist (Debĭtum); ferner die Nachlässigkeit oder der Mangel an Sorgfalt, wegen dessen man rechtlich in Anspruch genommen werden kann (s. Culpa).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 657.
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