Schwebende Schuld

[129] Schwebende Schuld (flottierende Schuld), Bezeichnung für Schulden, die für kurze Zeit aufgenommen, bez. auf Verlangen der Gläubiger sofort oder nach kurzer Kündigungsfrist zurückzuzahlen sind, im Gegensatz zur fundierten Schuld, bei der eine längere Frist für die Rückzahlung gesichert ist oder eine Rückzahlungspflicht überhaupt nicht übernommen wurde. Vgl. Staatsschulden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 129.
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