Schuld

[129] Schuld, 1) böse Ursache, namentlich von Unsittlichkeiten und Verbrechen, aus Absicht (dolus) oder Fahrlässigkeit (culpa). S.ig erklären, verurtheilen. 2) Verbindlichkeit, Passivum, debitum, Zahlungspflicht gegenüber Forderungen (Gläubiger, creditor), auf den verschiedenartigsten Obligationen beruhend. Man unterscheidet Haupt-, Neben-, Gesammt-, Theil-, liquide, streitige, klagbare, verzinsliche, versicherte (Hypothek, Faustpfand, Bürgen), laufende oder unversicherte (currente), Buch-, Wechsel-, handschriftliche (chirographische) und Handschulden. S.entrieb, gerichtliche Eintreibung der Forderungen mittelst Aufgeboten, Warnung, Pfändung, Verkauf, schneller oder langsamer. Im altröm. Recht haftet der S.ner mit seiner Person und erst später konnte er sich durch Hingabe seines Vermögens der S.hast entziehen. Im deutschen Recht dagegen haftet der S. ner zunächst mit seiner fahrenden Habe u. kann erst dann ins S.gefängniß (S.enthurm, S.knechtschaft) geführt werden, wenn er »weder Pfand noch Pfennig« hat.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 129.
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