Aufgebot

[326] Aufgebot, das kirchliche, die vor dem Abschluß der Ehe erforderliche Bekanntmachung derselben; der Aufruf der Wehrhaften zu den Waffen, in den alten deutschen Staaten Heerbann genannt, in neuerer Zeit durch die militärische Einrichtung einzelner Staaten als Landwehr wieder eingeführt. A. heißt auch die Streitmacht, welche auf diese Weise zusammenberufen ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 326.
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