Vermögen

[611] Vermögen, der Inbegriff aller Güter, die jemands (Staat, Corporation, Private) Eigenthum sind; V. ssteuer, die von dem reinen V. eines Staatsbürgers erhobene Steuer; weil das V. nicht unbedingt und ohne inquisitorisches Verfahren auch nicht annähernd ausgemittelt werden kann, so erhebt man in der Regel nicht von dem V. an sich, sondern von einzelnen Theilen desselben (Grundbesitz, Einkommen etc.) eine Steuer.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 611.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Kempe, Klaus

Wie verdiene ich durch Immobilien ein Vermögen

Wie verdiene ich durch Immobilien ein Vermögen
Kempe Grundbesitz, 3981117603, 20,20 €.
Bookmarks
delicious wong linkarena google