Einkommen

[518] Einkommen, der Ertrag der Arbeit oder des reinen Vermögens nach bestimmten Zeiträumen berechnet, wie sich derselbe nach Abzug aller nöthigen Kosten herausstellt (bei Geschäften also die Netto-, nicht die Bruttoeinnahme). Man unterscheidet ferner ein regelmäßiges, directes E., das sich aus einer Arbeit oder dem Vermögen mehr oder weniger bestimmt ergibt, und ein accidentielles, zufälliges oder indirectes, das aus Nebendingen entsteht. Staats-E. heißt das Ergebniß der Steuern, welche die Regierung bezieht. National-E. die Gesammtsumme des E.s aller Privaten sowie dessen, was dem Staate unmittelbar zufällt, wozu aber die von den Staatsangehörigen direct oder indirect erhobenen Steuern nicht gerechnet werden dürfen. Die Besteuerung des Privat-E.s, die E.steuer, scheint die billigste zu sein, indem jeder Staatsbürger nach Maßgabe seiner Mittel zur Erhaltung des Staates beizutragen verpflichtet ist; in der Praxis aber zeigte sie sich noch immer als diejenige, welche die Steuerpflichtigen am meisten belästigt, indem sie eine genaue Untersuchung der Privatverhältnisse herbeiführt, weil ferner bei dem Schwanken des E.s ein exacter und gerechter Steueransatz fast eine Unmöglichkeit ist, der Unredliche einen Theil der Last von sich abwälzen kann, endlich die Besteuerung des E.s der Staatsgläubiger eigentlich eine Herabsetzung des Zinsfußes bedeutet. England hatte die E. unter dem jüngeren Pitt u. trug sie mit Unwillen; 1842 hat sie Robert Peel abermals eingeführt, als die Whigs ein Deficit der Staatseinnahmen herbeigeführt hatten; sie ist, obwohl nur für einige Jahre bewilligt, nahe daran eine ständige Steuer zu werden, insofern es keinen Anschein hat, als ob England derselben sobald wieder wird entbehren können.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 518.
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