Dolus

[447] Dolus (lat.), im Strafrecht der widerrechtliche, auf Begehung eines Verbrechens gerichtete Wille (doloses Verbrechen); im Zivilrecht absichtlich widerrechtliches Handeln. Von D. eventuālis spricht man, wenn der Täter den widerrechtlichen Erfolg zwar nicht direkt beabsichtigt hat, aber doch damit einverstanden ist, wenn er eintritt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 447.
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