Dolus

[423] Dolus, lat., schlechte Absicht. Im Criminalrecht der Entschluß zur Begehung einer als strafbar erkannten Handlung; im Civilrecht die rechtswidrige, den andern benachtheiligende Täuschung. Im Gegensatz zu diesem d. malus nennt man d. bonus im Civilrecht die erlaubte List. Dolose, aus böser Absicht.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 423.
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