Firma

[582] Firma (ital.), der Name, unter welchem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt; wird ins Handelsregister eingetragen, muß den bürgerlichen Namen des Kaufmanns, bei Handelsgesellschaften mindestens den Namen eines der Gesellschafter mit Beisatz des Kompanieverhältnisses enthalten; Aktiengesellschaften müssen Sachfirmen führen, die den Gegenstand des Unternehmens bezeichnen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 582.
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