Kaufmann

[951] Kaufmann, jeder, der aus dem Betriebe des Handels seinen Beruf macht, also auch der Handlungsgehilfe (s.d.); im engern Sinne Personen, welche ein Handelsgewerbe betreiben (Deutsches Handelsgesetzb. § 1). Klein-K., Minder-K., jemand, dessen Gewerbebetrieb nicht über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht; auf ihn finden die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs über Firma, Handelsbücher und Prokura keine Anwendung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 951.
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